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Elektronische Übermittlung von Erstattungsanforderungen

1. Angaben zum Verfahren

1.1 Verfahren

Elektronische Übermittlung von Erstattungsanforderungen

1.2 Verfahrensverantwortlicher

Deutsche Rentenversicherung Bund
Werner Meckelein
Website: www.drv-bund.de
E-Mail: werner.meckelein(at)drv-bund.de
Telefon: 0931 6002 73243

1.3 Verfahrenskurzbeschreibung

Aufgrund der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung der sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften (§§ 72 - 74) des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Art. 131 des Grundgesetzes fallenden Personen erstattet der zuständige Träger der Versorgungslast den Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung im Versicherungsfall die auf die Zeiten versicherungsfreier Beschäftigungen vor dem 8. Mai 1945 entfallenden Leistungen.

Nach § 225 SGB VI, § 290 SGB VI werden die Aufwendungen, die dem Versicherungsträger aufgrund der begründeten Rentenanwartschaften entstehen, von dem zuständigen Träger der Versorgungslast erstattet. In der Versorgungsausgleichs-Erstattungs-VO sind die erstattungsfähigen Aufwendungen im Einzelnen aufgezählt sowie die Berechnung der Erstattungsbeträge und das Erstattungsverfahren geregelt.

Derzeit übersenden die Rentenversicherungsträger die Erstattungsanforderungen in Form von Papierlisten an die zuständigen Träger der Versorgungslast. Dort erfolgt die Prüfung und Bearbeitung manuell durch die Sachbearbeitung. Künftig sollen diese Erstattungsanforderungen elektronisch an die zuständigen Träger der Versorgungslast übermittelt werden. Somit werden auch die Träger der Versorgungslast in die Lage versetzt, die Erstattungsanforderungen der Rentenversicherungsträger maschinell zu prüfen und zu verarbeiten. Die elektronische Übermittlung von Erstattungsanforderungen soll lediglich für die Richtung "DRV an Versorgungsträger" realisiert werden. Eine elektronische Rückmeldung in der Richtung "Versorgungsträger an DRV" ist zunächst nicht vorgesehen.

Um die Kommunikation mit der DSRV über eXTra zu vereinfachen, wurde von der DSRV eine Server-Anwendung SPoC (Single Point of Contact) entwickelt, der über WebServices angesprochen werden kann.  Diese bietet den Vorteil, dass auch bei mehreren Fachanwendungen immer nur eine URL angesprochen werden muss. Der SPoC übernimmt dann an Hand von Informationen aus dem im WebService befindlichen eXTra-Request das Routing zum gewünschten Fachmodul, in dem die eigentliche Fachlogik implementiert ist. Da die Kommunikation mit dem SPoC über WebServices stattfindet, ist kein dedizierter Client notwendig, sondern es kann auf vorhandene Mechanismen, wie z.B. die Generierung durch eine IDE wie Eklipse, zurückgegriffen werden.

2. Registrierung

Das Verfahren wurde erfolgreich registriert.

2.1 Datum der Registrierung: 3.8.2017
2.2 Version Schemadatei: 1.4.0
2.3 Ergebnis der Registrierung: eXTra-konform

Für die Registrierung liegen die folgenden Unterlagen vor:

2.4 Profildatei     -
2.5 Schemata → G131-Schema (ZIP-Ordner, Stand: 07.11.2017)
2.6 Schnittstellenbeschreibung → Schnittstellenbeschreibung Erstattungsanforderung V1.01.02 (PDF-Datei, 0,3 MB; Stand: 04.12.2017)
2.7 Musterablauf → G131-Beispiele (ZIP-Ordner, Stand: 07.11.2017)
2.8 WSDL → G131-WSDL (ZIP-Ordner, Stand: 13.6.2017)

Der Verfahrensverantwortliche hat die Verfahrensunterlagen auf der eXTra-Homepage hinterlegt. Die Unterlagen zum Verfahren können über die obigen Links abgerufen werden. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an den Verfahrensverantwortlichen.

Wesentliche Änderung in der Schnittstellenbeschreibung (Version 1.01.02) vom 04.12.2017 ist, dass nunmehr eine Komprimierung der Daten mit GZIP vorgesehen ist. Für Details wird auf die Änderungsübersicht des Dokuments verwiesen. Schemata und Musterablauf (Beispiele) wurden angepasst (Stand 07.11.2017).

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