eXTra-Logo

Reha 301 (§ 301 Abs. 4 SGB V)

1. Angaben zum Verfahren

1.1 Verfahren

Reha 301

1.2 Verfahrensverantwortlicher

Deutsche Rentenversicherung Bund
Jonathan Brand
Website: www.drv-bund.de
E-Mail: Jonathan.Brand(at)drv-bund.de
Telefon: 0931 6002 732191 3

1.3 Verfahrenskurzbeschreibung

Nach § 301 Abs. 4 SGB V haben Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen bestimmte Rehabilitationsdaten im Wege elektronischer Datenübertragung oder maschinell verwertbar auf Datenträgern zu übermitteln. Das sogenannte 301-Verfahren trägt dazu bei, dass die Abwicklung von Rehabilitationsleistungen für Rehabilitationseinrichtungen und Kostenträger effizienter durchgeführt werden kann. Innerhalb des Verfahrens werden die Datenübermittlung der Kliniken an die DSRV sowie der Datenabruf durch die Kliniken bei der DSRV geregelt.

2. Registrierung

Das Verfahren wurde erfolgreich registriert.

2.1 Datum der Registrierung: 8.12.2015
2.2 Version Schemadatei: 1.3.1
2.3 Ergebnis der Registrierung: eXTra-konform

Für die Registrierung liegen die folgenden Unterlagen vor:

2.4 -     -
2.5 Schemata → Reha-301-Schema (ZIP-Ordner)
2.6 Schnittstellenbeschreibung → Schnittstellenbeschreibung_Reha301_v1_05 (PDF-Datei, 1,5 MB; Stand: 12.07.2023)
2.7 Musterablauf → Reha-301-Beispiele (ZIP-Ordner)
2.8 WSDL →Reha-301-wsdl (ZIP-Ordner)

Die Schnittstellenspezifikation in der Version 1.05.00 mit Stand 12.07.2023 wurde am 19.09.2023 eingestellt (zu den Änderungen vgl. die Übersicht auf Seite 2).

Der Verfahrensverantwortliche hat die Verfahrensunterlagen auf der eXTra-Homepage hinterlegt. Die Unterlagen zum Verfahren können über die obigen Links abgerufen werden. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an den Verfahrensverantwortlichen.

Nach oben