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Sofortmeldungen zur Sozialversicherung (§ 28a Abs.4 SGB IV)

1. Angaben zum Verfahren

1.1 Verfahren

Sofortmeldung zur Sozialversicherung

1.2 Verfahrensverantwortlicher

Deutsche Rentenversicherung Bund
Maria-Christina Bachmann
Berner Str. 1
97084 Würzburg
E-Mail: arbeitgeberverfahren-entwicklung(at)drv-bund.de

1.3 Verfahrenskurzbeschreibung

Zur Verbesserung der Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung wurde zum 1.1.2009 für Arbeitgeber bestimmter Wirtschaftsbereiche die Pflicht zur Abgabe einer Sofortmeldung eingeführt (§ 28a Abs.4 SGB IV). Die Sofortmeldung kann nur auf elektronischem Weg abgegeben werden.

2. Registrierung

Die Version 1.4 des Verfahrens wurde erfolgreich registriert

2.1 Datum der Registrierung: 5.11.2015
2.2 Version Schemadatei: 1.4.0
2.3 Ergebnis der Registrierung: eXTra-konform

Für die Registrierung liegen die folgenden Unterlagen vor:

2.4 Profildatei     -
2.5 Schemata → dsrv1.4-schemadateien (ZIP-Ordner)
2.6 Schnittstellenbeschreibung → dsrv1.4-schnittstellenbeschreibung (PDF-Datei, 0,8 MB;Stand: 30.10.2018)
2.7 Musterablauf  Siehe Schematadatei (Punkt 2.5)

Bei der Schnittstellenbeschreibung (2.6) mit dem Stand 30.10.2018 wurden im Fehlerkatalog die Fehler E48 und E49 ergänzt, um eine klare Trennung der Test- und Produktionsumgebung zu erreichen.

Der Verfahrensverantwortliche hat die Verfahrensunterlagen auf der eXTra-Homepage hinterlegt. Die Unterlagen zum Verfahren können über die obigen Links abgerufen werden. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an den Verfahrensverantwortlichen.

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