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Weitere Verfahren

Da der eXTra-Standard ein offener und frei verfügbarer Standard ist, ist die Registrierung der Verfahren nicht obligatorisch. Über die regstrierten Verfahren hinaus ist eXTra auch in anderen Szenarien im Einsatz. So wird es bspw. unternehmensintern, aber auch in nicht registrierten externen Datenaustaschverfahren genutzt.

  • Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung tauscht über ihr XUV-Verfahren Daten mit den angeschlossenen Unfallversicherungsträgern aus.
  • Seit 2015 können Rechenzentren Meldungen mittels eXTra an die SOKA-BAU Wiesbaden senden.
  • Im kommunalen Bereich können Unternehmen seit 2016 ihre Anträge zur Straßensondernutzung in Berlin mit dem elektronischen Genehmigungsverfahren auf Basis von eXTra senden.
  • Seit 2017 stellt die Deutsche Rentenversicherung in ihrem Intranet einen "eXTra-spezifischen Enterprise Service Bus - eESB" in der Produktion für ihre Fachdienste zur Verfügung. Mit dem eESB werden weitere Verfahren - wie zum Beispiel das Klinikverfahren reha § 301, das Verfahren elektronischer Rechtsverkehr ("eGericht") sowie der elektronische Workflow - in der Rentenversicherung entwickelt.

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